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   VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13   

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https://dejure.org/2013,32251
VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13 (https://dejure.org/2013,32251)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24.10.2013 - 4 A 155/13 (https://dejure.org/2013,32251)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 4 A 155/13 (https://dejure.org/2013,32251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 3 Abs 3 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 85 SGB 9, § 89 SGB 9, § 63 SGB 10
    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Vergleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Bayreuth, 14.02.2011 - B 3 K 10.918

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Erledigung durch

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13
    Diese Umstände sind von Fall zu Fall unterschiedlich (ebenso in einem ähnlichen Fall: VG Bayreuth, Urteil vom 14.02.2011 - B 3 K 10.918 -, juris).

    Auch eine analoge Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO kommt nicht in Betracht (so - speziell zu einer durch arbeitsgerichtlichen Vergleich eingetretenen Erledigung eines Widerspruchs gegen die vom Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung: VG Bayreuth, Urteil vom 14.02.2011, a. a. O.; vgl. auch VG München, Urteil vom 04.09.2008 - M 15 K 06.2544 -, juris und BVerwG, Urteil vom 11.05.1981 - 6 C 121.80 -, BVerwGE 62, 201).

  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13
    Auch eine analoge Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO kommt nicht in Betracht (so - speziell zu einer durch arbeitsgerichtlichen Vergleich eingetretenen Erledigung eines Widerspruchs gegen die vom Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung: VG Bayreuth, Urteil vom 14.02.2011, a. a. O.; vgl. auch VG München, Urteil vom 04.09.2008 - M 15 K 06.2544 -, juris und BVerwG, Urteil vom 11.05.1981 - 6 C 121.80 -, BVerwGE 62, 201).
  • VG München, 04.09.2008 - M 15 K 06.2544

    Erledigung des Rechtsstreits im Vorverfahren: Keine Rechtsgrundlage für

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13
    Auch eine analoge Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO kommt nicht in Betracht (so - speziell zu einer durch arbeitsgerichtlichen Vergleich eingetretenen Erledigung eines Widerspruchs gegen die vom Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung: VG Bayreuth, Urteil vom 14.02.2011, a. a. O.; vgl. auch VG München, Urteil vom 04.09.2008 - M 15 K 06.2544 -, juris und BVerwG, Urteil vom 11.05.1981 - 6 C 121.80 -, BVerwGE 62, 201).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13
    Nach Erledigung eines Verwaltungsakts ist ein gegen den Verwaltungsakt eingeleitetes Widerspruchsverfahren einzustellen; eine Widerspruchsentscheidung in der Sache ist unzulässig (BVerwG, Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 22.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13
    Maßgebend ist dabei, ob die kurzfristige, eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ausschließende Erledigung sich aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 22.12 -, juris).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13
    Von besonderem Gewicht sind im Zusammenhang mit der Fortsetzungsfeststellungsklage Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat, wie etwa die Wohnungsdurchsuchung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 -, juris; Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95 -, BVerfGE 96, 27).
  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 12 ZB 11.1063

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; krankheitsbedingte

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13
    Die Entscheidung des Integrationsamts über die Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist eine Ermessensentscheidung, mit der das Integrationsamt die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der in § 89 SGB IX vorgesehenen Einschränkungen abwägt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.05.2012 - 12 ZB 11.1063 -, juris).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13
    Behindertenschutzregelungen sind allerdings im Lichte des grundgesetzlichen Schutzzweckes auszulegen und anzuwenden (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 20.01.2000 - 2 AZR 378/99 -, BAGE 93, 255; LAG Brandenb., Urteil vom 19.02.2003 - 7 Sa 385/02 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13
    Deshalb fehlt es in einem solchen Fall an einem schutzwürdigen Interesse für eine verwaltungsgerichtliche Klage (OVG LSA, Urteil vom 06.08.2012 - 2 L 6/10 -, juris).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13

    Durchsuchung von Geschäftsräumen (Begriff der Wohnung; weite Auslegung);

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13
    Von besonderem Gewicht sind im Zusammenhang mit der Fortsetzungsfeststellungsklage Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat, wie etwa die Wohnungsdurchsuchung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 -, juris; Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95 -, BVerfGE 96, 27).
  • LAG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 Sa 385/02
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2012 - 7 LA 77/10

    Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei begründeter Wiederholungsgefahr

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Für den Ausschluss des Rehabilitationsinteresses ist maßgeblich, dass der Auflage - aufgrund welcher konkreten Umstände auch immer - überhaupt keine Außenwirkung zukommt (vgl. BVerwG, U. v. 16.5.2013 - 8 C 20.12 - ZfWG 2013, 454; BayVGH, B. v. 25.4.2014 - 12 ZB 13.1197 - Rn. 10; VG Magdeburg, U. v. 24.10.2013 - 4 A 155/13 - juris Rn. 27).
  • VG Saarlouis, 12.10.2018 - 3 K 1276/16

    Erledigung bei Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

    Diese Umstände sind von Fall zu Fall unterschiedlich und können sich im Laufe der Zeit verändert darstellen.(Vgl. hierzu: VG Magdeburg, Urteil vom 24.10.2013 - 4 A 155/13 -, Rn. 24, juris (m.w.N.).).

    Allerdings kann keineswegs pauschal davon ausgegangen werden, dass der Beklagte in zukünftigen Fällen generell die individuellen Gesichtspunkte bei seiner Prüfung außer Acht lässt;(Vgl. hierzu: VG Magdeburg, Urteil vom 24.10.2013 - 4 A 155/13 -, Rn. 25, juris.) hierbei ist wiederum zu berücksichtigen, dass es sich bei jeder Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung um eine Einzelfallentscheidung handelt.

  • VGH Bayern, 25.04.2014 - 12 ZB 13.1197

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Klage gegen erledigte Zustimmung des

    Denn die Annahme einer Wiederholungsgefahr als besonderes Feststellungsinteresses setzt neben der konkreten Gefahr, dass künftig zwischen den Beteiligten ein vergleichbarer Verwaltungsakt erlassen wird, voraus, dass die für die Beurteilung des Sachverhalts maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert sind (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 20.12 - juris Rn. 12; im Anschluss hieran VG Magdeburg, U.v. 24.10.2013 - 4 A 155/13 - juris, Rn. 24 ff. in einer der vorliegenden vergleichbaren Fallkonstellation).
  • VG Köln, 20.01.2016 - 7 K 285/15

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Änderungskündigung mit

    vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 24.10.2013 - 4 A 155/13 -.
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